Serviceleistungen Optik

Qualität und Kompetenz, die begeistert!

UNSER CREDO

Unser erfahrenes Team steht für qualifizierte, umfassende und typgerechte Beratung. Wir üben unser Handwerk mit Leidenschaft, erstklassiger Qualität und meisterhaftem Service aus. Lassen Sie sich inspirieren. 

Persönliche Beratung

Die Zufriedenheit unserer Kunden steht im Mittelpunkt unseres Schaffens. Wir sind für Sie da. Unser Team aus Spezialist*innen betreut Sie mit großem persönlichem Engagement, charmanter Freundlichkeit und geschulter Fachkompetenz.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Optik & Akustik Team

Wann zahlt die Krankenkasse die Brille?

Seit den Gesundheitsreformen im Jahr 2004 werden Brillen mehrheitlich als Mittel zur Verbesserung des Sehkomforts angesehen, nicht als medizinisch notwendige Hilfsmittel. Folglich übernehmen Krankenkassen in der Regel keine Kosten für Sehhilfen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen und spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen, die eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen ermöglichen.

Voraussetzungen für Zuzahlungen bei Erwachsenen

Erwachsene können unter besonderen Umständen mit einer Zuzahlung der Krankenkasse für Sehhilfen rechnen. Dies ist der Fall, wenn die Sehkraft sehr stark eingeschränkt ist: 

Zuschüsse für Sehhilfen bei Kindern

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Brillengläser, sofern diese ärztlich verordnet sind. Der Grad der Sehschwäche ist hierbei nicht ausschlaggebend. Es gibt allerdings Festbeträge für die Erstattung, und die Kosten für das Brillengestell müssen in der Regel selbst getragen werden. 

Für detailliertere Informationen und persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne in unserem Geschäft zur Verfügung. Dort können wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und gemeinsam mit Ihnen die passenden Lösungen im Bereich Sehhilfen und Krankenkassenzuschüsse finden. 

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